Kann ich während meiner Work and Tavel-Zeit für meinen Arbeitgeber zu Hause remote weiter arbeiten?
Aus der Sicht des kanadischen Steuersystems spricht nichts dagegen, in Kanada freelancer Jobs oder remote Jobs für ausländische Arbeitgeber anzunehmen.
Das Working Holiday Visa ist ein open work permit, also darfst du für jeden beliebigen Arbeitgeber arbeiten, egal ob angestellt oder als Freelancer oder Contractor, egal ob in Kanada oder im Ausland.
Mit dem Young Professional Visa bist du in Kanada an einen Arbeitgeber gebunden und darfst keinen kanadischen Nebenjob haben, auch nicht, wenn es ein Freelancer oder Remote Job ist. ABER: Wenn du für einen ausländischen Arbeitgeber z.B. in Deutschland arbeitest, darfst du es machen, denn du nimmst keinem Kanadier einen Job weg. Beispiele sind IT-Jobs, Writer-Jobs, Webdesign oder sonstige Jobs, die man aus der Ferne ausüben kann. Du darfst bei diesem Visa nur keine Verbindung zu Kanada haben. Also keine kanadischen Kunden oder Firmen bedienen.
Zwei grundsätzliche Dinge zuerst:
Wenn man in Kanada „resident for tax purposes” ist, muss man ab dem Datum der Einreise das gesamte weltweite Einkommen im Steuerjahr in Kanada versteuern. Das kanadische Steuerjahr ist das Kalenderjahr und geht von Januar-Dezember.
Zur Antwort auf die Frage „Bin ich resident oder non resident“ geht es >> hier << zum extra Infoblogbeitrag.
Im Doppelbesteuerungsabkommen ist festgehalten, dass das ausländische Einkommen nicht in beiden Staaten (z.B. Job in Deutschland und wohnhaft in Kanada) versteuert werden darf. Es muss also zuerst geklärt werden, welcher der beiden Staaten die Hand für die Steuern aufhalten darf.
Beispiel Szenario 1:
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Du hast von Januar bis März 2021 in Deutschland gearbeitet.
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Du hast den deutschen Job zum 31. März gekündigt.
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Du bist am 1. April 2021 nach Kanada eingereist und bist „resident for tax purposes“ geworden.
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Du musst ab der Einreise 1. April 2021 alle Einkommensarten in Kanada versteuern.
- Das Einkommen von Januar – März 2021 muss in Deutschland versteuert werden, weil du zu dem Zeitpunkt noch nicht in Kanada warst.
Beispiel Szenario 2:
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Du hast von Januar bis März 2021 in Deutschland gearbeitet.
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Du bist am 1. April 2021 nach Kanada eingereist und bist „resident for tax purposes“ geworden.
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Du arbeitest in Kanada weiterhin für den Arbeitgeber in Deutschland.
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Du musst ab der Einreise 1. April 2021 alle Einkommensarten in Kanada versteuern. Auch das deutsche Einkommen.
- Das Einkommen von Januar – März 2021 muss in Deutschland versteuert werden, weil du zu dem Zeitpunkt noch nicht in Kanada warst.
In dem obigen Szenario 2 wird es etwas komplizierter, wenn Folgendes eintritt:
Der deutsche Staat will das gesamte deutsche Einkommen vom Steuerjahr 2021 versteuern. Das darf das Finanzamt. Dann darf es laut Doppelbesteuerungsabkommen nicht nochmal in Kanada versteuert werden.
In der kanadischen Steuererklärung muss man das Einkommen zwar melden, muss es aber als „tax treaty exempt“ wieder an einer anderen Stelle abziehen. (Falls du damit Hilfe benötigst, kannst du mich gerne kontaktieren, wenn es soweit ist. Ich helfe allen Work and Travellers bei der kanadischen Steuererklärung.)
Was ist, wenn ich nur als Tourist in Kanada bin, oder "non-resident" bin?
Als Tourist stellt man normalerweise keine Bindungen zu Kanada her und Deutschland sollte der Staat sein, der das deutsche Einkommen versteuert. Hierzu muss die zuständige Behörde in Deutschland oder ein deutscher Steuerberater kontaktiert werden, wie man die Steuererklärung in Deutschland abgeben muss.
Als "non-resident for tax purposes" muss man nur das kanadische Einkommen in Kanada versteuern, wenn man mit einem work permit arbeitet. Das bedeutet, dass das ausländische Einkommen während des gesamten Steuerjahres nicht in Kanada versteuert wird.
Eine kanadische Steuererklärung als "non-resident" ist nicht online möglich und es gibt keine Software für die Steuerzahler. Man muss die Hilfe von einem taxback office nutzen, die die geeignete Software dafür haben.
Was als "resident" noch extra zu beachten ist:
Wenn man als freelancer in Kanada arbeitet, ist man „contractor“ also ein „sole proprietor“ und muss in der Steuererklärung das Einkommen als selbständiges Einkommen (self employment income) melden. Das gilt auch, wenn man von Kanada aus für einen deutschen Arbeitgeber arbeitet und ihm Rechnungen stellt.
Die Meldung des Einkommens macht man in der gleichen Software wie der Tax Return für das kanadische Einkommen. Man muss das Formular „T2125 Statement of Business or Professional Activities“ ausfüllen, um Einnahmen und Ausgaben zu melden. Das kanadische Einkommen und das ausländische Einkommen werden dann als „total income“ zusammengezählt und dementsprechend als Gesamtsumme versteuert.
Wenn man in 4 aufeinanderfolgenden Quartalen über $30,000 verdient, muss man sich auch für die GST/HST anmelden, diese Umsatzsteuer in den Rechnungen belasten und an die kanadische Steuerbehörde übermitteln. Als sole proprietor macht man das mit dem GST-Return, der extra zum Tax Return dann fällig wird.